• Home
  • Über uns
  • News
  • Bilder
  • Feuerwehren im Kreis
  • Einsatzkomponenten
  • Ausbildung

Organe des Verbandes

  • Home  ›
  • Über uns  ›
  • Organe des Verbandes


Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten, die jede Mitgliedsfeuerwehr des Kreisfeuerwehrverbandes entsendet und dem Kreisfeuerwehrausschuss. Die Anzahl der Deligierten hängt ab von der Personalstärke der jeweiligen Feuerwehr.

Die Delegiertenversammlung beschließt wesentliche Verbandsangelegenheiten, wie z.B. Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderungen, Wahl verschiedener Funktionsträger im Vorstand usw..

Die Delegiertenversammlung tagt im Regelfall alle drei Jahre. 

 

Kreisfeuerwehrausschuss

Der Kreisfeuerwehrausschuss besteht aus den Leitern der Mitgliedsfeuerwehren und dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes. Hier erfolgt die Beschlussfassung zu allen wesentlichen Verbandsangelegenheiten, die nicht der Delegiertenversammlung vorbehalten sind.

Der Kreisfeuerwehrausschuss tagt mehrmals im Jahr.

 

Vorstand

Der Vorstand setzt die Beschlüsse des Kreisfeuerwehrausschusses und der Delegiertenversammlung um und führt die laufenden Geschäfte des Verbandes.

Die Mitglieder des Vorstand sind der Vorsitzende mit seinen Stellvertretern, der Geschäftsführer, der Schatzmeister, der Pressewart und der Kreisjugendfeuerwehrwart.

 

 

 

 

 

 

  • Die Kreisbrandmeister
  • Aufgaben des Verbandes
  • Organe des Verbandes
  • Personen
  • Sterbekasse
  • Ehrenabteilung
Lesezeichen / Weitersagen
Kontakt | Impressum