Organe des Verbandes
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten, die jede
Mitgliedsfeuerwehr des Kreisfeuerwehrverbandes entsendet und dem
Kreisfeuerwehrausschuss. Die Anzahl der Deligierten hängt ab von
der Personalstärke der jeweiligen Feuerwehr.
Die Delegiertenversammlung beschließt wesentliche
Verbandsangelegenheiten, wie z.B. Entlastung des Vorstandes,
Satzungsänderungen, Wahl verschiedener Funktionsträger im Vorstand
usw..
Die Delegiertenversammlung tagt im Regelfall alle drei
Jahre.
Kreisfeuerwehrausschuss
Der Kreisfeuerwehrausschuss besteht aus den Leitern der
Mitgliedsfeuerwehren und dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes.
Hier erfolgt die Beschlussfassung zu allen wesentlichen
Verbandsangelegenheiten, die nicht der Delegiertenversammlung
vorbehalten sind.
Der Kreisfeuerwehrausschuss tagt mehrmals im Jahr.
Vorstand
Der Vorstand setzt die Beschlüsse des Kreisfeuerwehrausschusses
und der Delegiertenversammlung um und führt die laufenden Geschäfte
des Verbandes.
Die Mitglieder des Vorstand sind der Vorsitzende mit seinen
Stellvertretern, der Geschäftsführer, der Schatzmeister,
der Pressewart und der Kreisjugendfeuerwehrwart.