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Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter

Unser Kreisbrandmeister Wilfried Fischer ist in seiner Funktion beim Oberbergischen Kreis angestellt. Sein Stellvertreter Matthias Schneider ist ehrenamtlich tätig. Sie werden  vom Kreistag zu Ehrenbeamten ernannt.

Der Kreisbrandmeister hat verschiedene Aufgabenbereiche:

- die Überwachungspflicht,
- die Überprüfungspflicht,
- die Beratungspflicht und
- die Mitwirkungspflicht

Im Rahmen der Überwachungspflicht hat der Kreisbrandmeister darauf zu achten, dass die Stärke, die Gliederung sowie die Ausrüstung der Feuerwehren den Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus achtet er darauf, dass die Mitglieder der Feuerwehren über eine qualifizierte Ausbildung verfügen. Der Kreisbrandmeister überwacht die grundsätzliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehren, einen weiteren Punkt in diesem Zusammenhang stellen die Altersstruktur sowie die Nachwuchsgewinnung dar.

Die Kontrollen über die Durchführung von Brandsicherheitswachen, der Löschwasserversorgung und die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften zählen ebenfalls zu den Aufgaben eines Kreisbrandmeisters.